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Einheitliche Aufnahme- Kriterien

Aufnahmekriterien für Evangelische Kinder­tages­einrichtungen in Kirchenkreisträgerschaft im Kirchenkreis Bramsche

 

Allein erziehende/r und berufstätige/r Sorgeberechtigte/r5
Allein erziehende/r und nichtberufstätige/r Sorgeberechtigte/r4
Beide Sorgeberechtigten/ beide Partner berufstätig5
Beide Sorgeberechtigten/ ein Partner berufstätig4
Entwicklungsstörung d. Kindes (Bescheinigung vom Facharzt,
Jugendamt, Therapeuten ) bzw. fehlende Deutschkenntnisse
1-4
Besondere soziale Situationen:
-Tod, Krankheit
-SGB VIII
-Familie mit Fluchterfahrung
1-4
Letztes Jahr vor der Einschulung6
Geschwisterkind im gleichen Kindergarten6
Eigene Krippenkinder6
Kind kommt aus dem Einzugsgebiet6
Punkt für Warteliste (Kinder die im vorherigen Kitajahr keinen Platz bekommen haben)5
Hinzugezogene Familien1
Gesamtpunktzahl47

Bei gleicher Punktzahl gilt: Krippenkinder haben bei der Aufnahme in den Kindergarten Vorrang, ältere Kinder haben Vorrang vor jüngeren Kindern.

Pädagogische Überlegungen und Notwendigkeiten der Einrichtung können zu Ausnahmen von den Kriterien führen.

Die Vergabe der Plätze läuft über die pädagogische Geschäftsführerin und der Kitaleiterin.

Sofern von den Sorgeberechtigten falsche Angaben für die Vergabe eines Kitaplatzes gemacht wurden, hat die Trägervertretung das Recht, die Zusage für den gewünschten Platz zu widerrufen.