Einheitliche Aufnahme- Kriterien
Aufnahmekriterien für Evangelische Kindertageseinrichtungen in Kirchenkreisträgerschaft im Kirchenkreis Bramsche
Allein erziehende/r und berufstätige/r Sorgeberechtigte/r | 5 |
Allein erziehende/r und nichtberufstätige/r Sorgeberechtigte/r | 4 |
Beide Sorgeberechtigten/ beide Partner berufstätig | 5 |
Beide Sorgeberechtigten/ ein Partner berufstätig | 4 |
Entwicklungsstörung d. Kindes (Bescheinigung vom Facharzt, Jugendamt, Therapeuten ) bzw. fehlende Deutschkenntnisse | 1-4 |
Besondere soziale Situationen: -Tod, Krankheit -SGB VIII -Familie mit Fluchterfahrung | 1-4 |
Letztes Jahr vor der Einschulung | 6 |
Geschwisterkind im gleichen Kindergarten | 6 |
Eigene Krippenkinder | 6 |
Kind kommt aus dem Einzugsgebiet | 6 |
Punkt für Warteliste (Kinder die im vorherigen Kitajahr keinen Platz bekommen haben) | 5 |
Hinzugezogene Familien | 1 |
Gesamtpunktzahl | 47 |
Bei gleicher Punktzahl gilt: Krippenkinder haben bei der Aufnahme in den Kindergarten Vorrang, ältere Kinder haben Vorrang vor jüngeren Kindern.
Pädagogische Überlegungen und Notwendigkeiten der Einrichtung können zu Ausnahmen von den Kriterien führen.
Die Vergabe der Plätze läuft über die pädagogische Geschäftsführerin und der Kitaleiterin.
Sofern von den Sorgeberechtigten falsche Angaben für die Vergabe eines Kitaplatzes gemacht wurden, hat die Trägervertretung das Recht, die Zusage für den gewünschten Platz zu widerrufen.